Vorkommen von Bienenfressern

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Erklärung einer Sandgrube zum Naturdenkmal: Mit Bescheid der Burgenländischen Landesregierung, eingelangt bei der Gemeinde Güssing am 22.09.2000 - Zahl: 5.N-U1034/10-200 - wird die Sandgrube auf dem Gst. Nr. 1808, KG.

Neustift bei Güssing (Besitzer Arnold Schlener, 7540 Güssing), zum Schutze der in dieser Gegend vorkommenden Bienenfresser zu Naturdenkmal erklärt.